Artikel 78 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen garantiert den Kommunen das "Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe". Wahlen sind also auch in den Kommunen, genau wie im Bund und in den Ländern, die demokratische Grundlage für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Gewählt werden der Stadtrat und der Bürgermeister. Der Rat der Stadt Bad Lippspringe wird von 36 Ratsmitgliedern gebildet, die unter Vorsitz von Bürgermeister Andreas Bee regelmäßig tagen. Über die Arbeit des Rates und der Ausschüsse können Sie sich hier laufend informieren.